Regelmäßige Klavierstunden können nur semesterweise gebucht werden. Ausgenommen davon sind die Sommermonate, wo zusätzlich Klavierstunden vereinbart werden können.
Jede Schülerin/jeder Schüler hat Anspruch auf eine Klavierstunde pro Woche. Über das gebuchte Semester wird ein Termin, sprich ein Tag und eine Uhrzeit festgelegt, der dann über das gesamte Semester eingehalten werden muss.
An Feiertagen und in der schulfreien Zeit finden keine Klavierstunden statt.
Schulautonome Tage zählen nicht dazu!
Wurden alle 15 Einheiten im Semester gehalten und verbleiben noch freie Wochen im Semester, so können zusätzliche Einzelstunden zum vergünstigten Semestertarif vereinbart und separat verrechnet werden.
Unterricht zu Hause biete ich abhängig von der öffentlichen Anbindung in folgenden Bezirken Wiens an:
1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 18., 20., 21., 22. und vereinzelt im 19. Bezirk.
Außerdem in Niederösterreich: Langenzersdorf, Bisamberg, Korneuburg, Hagenbrunn, Klein-Engersdorf & Gerasdorf.
Unterrichtsform | Einheit pro Woche* | Gebühr pro Semester |
---|---|---|
Einzelunterricht | 1 Einheit EMP-Klavier à 45 min. zu 45€ | 15 Einheiten zu 675€ |
Einzelunterricht | 1 Einheit à 30 min. zu 40€ | 15 Einheiten zu 600€ |
Einzelunterricht | 1 Einheit à 50 min. zu 50€ | 15 Einheiten zu 750€ |
* Bei den angeführten Preisen handelt es sich um den Studiopreis. Soll der Unterricht in Ihren Räumlichkeiten stattfinden, werden für die An- und Rückfahrt in Summe zusätzlich 6€ in Rechnung gestellt. Bei kostenlosen Probestunden von 20 Minuten bei Ihnen zu Hause werden 16€ für An- und Rückfahrt verrechnet!
Die Klavierstunden werden von Termin zu Termin individuell, ohne vorgegebenem Rhythmus und Häufigkeit vereinbart und vor Ort beglichen. Beachten Sie bitte, dass Stunden, die nicht binnen 48h vor der Unterrichtseinheit abgesagt werden, dennoch in Rechnung gestellt werden!
Unterricht zu Hause biete ich abhängig von der öffentlichen Anbindung in folgenden Bezirken Wiens an:
1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 18., 20., 21., 22. und vereinzelt im 19. Bezirk.
Außerdem in Niederösterreich: Langenzersdorf, Bisamberg, Korneuburg, Hagenbrunn, Klein-Engersdorf & Gerasdorf.
45€ pro Einzelunterricht à 30 min. * |
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55€ pro Einzelunterricht à 50 min. * |
* Bei den angeführten Preisen handelt es sich um den Studiopreis. Soll der Unterricht in Ihren Räumlichkeiten stattfinden, werden für die An- und Rückfahrt in Summe zusätzlich 6€ in Rechnung gestellt. Bei kostenlosen Probestunden von 20 Minuten bei Ihnen zu Hause werden 16€ für An- und Rückfahrt verrechnet!
Über den Sommer biete ich zwei Unterrichtsmodelle an, die einzeln oder auch in Kombination gebucht werden können.
Der Unterricht findet bei Ihnen zu Hause oder in meinem Studio statt.
1 Einheit à 50 min. zu 50€ | 6 Einheiten zu 300€ |
1 Einheit à 30 min. zu 40€ | 6 Einheiten zu 240€ |
1 Einheit à 50 min. zu 50€ | 5 Einheiten zu 250€ |
1 Einheit à 30 min. zu 40€ | 5 Einheiten zu 200€ |
* Bei den angeführten Preisen handelt es sich um den Studiopreis. Soll der Unterricht in Ihren Räumlichkeiten stattfinden, werden für die An- und Rückfahrt in Summe zusätzlich 6€ in Rechnung gestellt.
Als freischaffende und somit selbständige Klavierlehrerin erhalte ich keine Förderungen bzw. Zuschüsse vom Staat, wie es bei Musikschulen üblich ist. Daher sind die Tarife in Musikschulen auch günstiger, weil diese bis zu mind. 50% gefördert werden.
Als selbständige Klavierpädagogin habe ich alle Kosten (Unterrichtsbetrieb, Unterhalt und Ausstattung des Raumes, Verwaltungskosten, Sozialabgaben, …) über die Unterrichtsbeiträge abzudecken.
Der Unterrichtspreis für eine Klavierstunde umfasst zusätzlich zur reinen Unterrichtszeit auch alle für den Unterricht notwendigen Betätigungsfelder, Zeitaufwendungen, Investitionen sowie laufenden Kosten.
Dazu zählen:
In der schulfreien Zeit, schulautonome Tage ausgenommen, und an Feiertagen finden keine Kurseinheiten statt.
Bei allen Kursangeboten, können sich maximal 10 Personen pro Kurs anmelden und die Kurse finden ab einer TeilnehmerInnen-Zahl von 8 Personen statt.
Kurse | Einheit pro Woche* | Gebühr pro Kurs |
---|---|---|
Gruppenstunde Kinder | 1 Einheit à 50 min. zu 13€ | 16 Einheiten zu 208€ |
Gruppenstunde Erwachsene | 1 Einheit à 50 min. zu 15€ | 16 Einheiten zu 240€ |
Gruppenstunde SeniorInnen | 1 Einheit à 50 min. zu 14€ | 16 Einheiten zu 224€ |
* In der Kursgebühr sind noch keine Mietkosten für die Räumlichkeiten inkludiert, da diese auf die Anmeldungen zurückgeführt und auf die KursteilnehmerInnen aufgeteilt werden.
Einfach mal ausprobieren
Damit Sie einen Eindruck von meiner Art zu Unterrichten bekommen und sich in Ruhe entscheiden können, biete ich für neue SchülerInnen jeweils eine kostenlose Probestunde von 20 Minuten zum ersten Kennenlernen an. Eine solche Probestunde kann vor dem Abschluss eines Semestervertrags in den Sommermonaten - sprich vor dem ersten Schultag oder in den Semesterferien, bevor das Sommersemester beginnt - vereinbart werden.
Wünschen Sie sich eine Probestunde bei Ihnen zu Hause, verrechne ich dabei 15€ für die An- & Rückfahrt. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Fortschritt & Kontinuität
Ein neues Instrument zu lernen macht vor allem dann Spaß & Freude, wenn kontinuierlicher Fortschritt spürbar wird. Der Semestervertrag ermöglicht einen fortlaufenden Unterricht und stellt den Lernfortschritt somit gerade am Anfang durch die gegebene Kontinuität von 15 Stunden pro Semester sicher.
Darüber hinaus sind im Rahmen des Semestervertrags zusätzliche Einzelstunden zum günstigeren Tarif möglich, etwa wenn über die 15 Stunden pro Semester beiderseitig zeitliche Ressourcen frei sind.
Unterschiede in Ausbildung und Erfahrung
Im Allgemeinen bestimmt der Ausbildungslevel und die Unterrichts- sowie Auftrittserfahrung den Preis für instrumentalen Einzelunterricht. Bei der Ausbildung reicht die Spanne von KlavierpädagogInnen mit mehrfach abgeschlossenen Studien auf Konservatorien oder Musikuniversitäten bis hin zu Lehrern ohne Ausbildung und Abschluss, die ihre Liebe zum Unterrichten entdeckt haben. Manche LehrerInnen setzen auf ständige Weiterbildung, tauschen sich aus und sind unentwegt am Puls der Zeit während andere sich nicht sonderlich um ihre persönliche, berufsmäßige Weiterentwicklung bemühen.
Es gibt KlavierlehrerInnen, die eigentlich eher auf der Bühne zuhause sind, als im Unterrichtsraum, die regelmäßig Konzerte geben, in Bandprojekten mitwirken oder vermehrt als Korrepetitoren auftreten. Diese lassen ihre Erfahrung als MusikerInnen manchmal gekonnt, manchmal weniger gekonnt in den Klavierunterricht einfließen. Ein/e guter/gute konzertierender/konzertierende PianistIn ist also nicht immer automatisch auch ein/e guter/gute Klavier-Pädagoge/-Pädagogin.
Einen großen Unterschied im Preis macht besonders die Unterrichtserfahrung. So können 20-jährige StudienanfängerInnen relativ günstigen Klavierunterricht anbieten, während erfahrene und renommiertere MusikerInnen/PädagogInnen im Alter von 60 Jahren eher im gehobenen Preisbereich anzusiedeln sind.
Quelle: Stefan Lechner
Lassen sich Klavierstunden kurzfristig verschieben oder nachholen?
Dieser Eintrag befasst sich mit der größten Herausforderung für KlavierlehrerInnen überhaupt: Der Umgang mit Absagen, Verschiebungen oder Erstattung von Klavierstunden (oder Instrumentalstunden allgemein). Ich versuche darin die Tatsachen aus Sicht der InstrumentallehrerInnen zu veranschaulichen, um seinen/ihren “Kunden” (SchülerInnen) einen Einblick in das nicht immer so einfache Thema des Zeitmanagements zu geben.
Ist Klavierunterricht eine Dienstleistung?
In den Köpfen vieler KlavierschülerInnen und Eltern stellt Klavierunterricht oder Instrumentalunterricht eine “erstattbare Dienstleistung” dar. Wenn Sie Ihre Unterrichtseinheit aus welchen Gründen auch immer absagen oder verschieben wollen, so hat Ihr/e LehrerIn in dieser ursprünglich vereinbarten Unterrichtszeit scheinbar keine Leistung für Sie erbracht. Und der Hausverstand sagt uns weiter: wenn keine Leistung erbracht wurde, braucht auch keine Bezahlung zu erfolgen, oder im Falle von Vorauszahlung soll die noch nicht erbrachte Leistung ersetzt werden.
…oder ein Gebrauchsgut?
Sie dürfen dabei aber nicht vergessen, dass es sich bei Musikunterricht nicht um langlebige Gebrauchsgüter handelt. Diese können im Normalfall retourniert werden. Sie bekommen einen Gutschein oder Ihr Geld zurück und können sich etwas anderes damit kaufen. Bei der neu gekauften Hose zu Hause haben Sie Ihre Meinung geändert? Kein Problem, zurück ins Geschäft damit. Sie kaufen sich die nächste Hose und die zurückgebrachte Hose kann höchstwahrscheinlich zum vollen Preis wieder verkauft werden. Entscheidend ist, sie kann zu jedem Zeitpunkt wieder verkauft werden und stellt weder für Sie als Kunde noch für das Geschäft einen finanziellen Verlust dar. Wenn Sie aber eine Klavierstunde plötzlich „retournieren“ also absagen wollen, stellt das für Sie maximal einen kleinen Lern- oder Informationsverlust dar, für Ihren/Ihre LehrerIn ist es ein Verlust finanzieller Natur.
Können wir die Klavierstunde nachholen?
Klavierunterricht zählt klarerweise nicht zu langlebigen Gebrauchsgütern, sondern zu zeitgebundenen Dienstleistungen. Das bedeutet, wenn Sie Ihre zugewiesene Einheit am Mittwoch von 14:00-14:50 nicht wahrnehmen, ist diese weg und es ist für Ihren/Ihre LehrerIn nicht mehr möglich dieses Zeitfenster neu zu verkaufen. Vielleicht bitten Sie Ihren/Ihre LehrerIn dann, die Stunde zu einem späteren Zeitpunkt oder an einem anderen Tag dieser Woche nachzuholen und dieser müsste dann seinen Stundenplan oder gar seine eigene privat geplante Zeit (Familie, Freunde, Üben, etc…) dafür umstülpen. Stellen Sie sich vor, Ihr/Ihre Vorgesetzter/Vorgesetzte entscheidet, dass es heute Nachmittag zwischen 14:30 und 15:30 nichts zu arbeiten gibt, ob Sie aber so freundlich wären dafür morgen abends diese Stunde nachzuholen, denn dann gäbe es wieder was zu arbeiten. Sie werden mir sicher zustimmen, dass so eine Vorgehensweise unzumutbar und unsinnig ist.
Im Voraus bezahlt
Überhaupt finden wir in unserem Alltag viele Situationen, wo wir im Voraus für Güter oder Dienstleistungen bezahlen. Manches davon wird nicht verwendet, verfällt oder läuft ab und wir müssen mit dem Verlust einfach leben. Denken Sie nur an Einkäufe, die schlecht werden und im Abfall enden, würden sie diese zum Markt zurückbringen? Oder ihr Kind besucht den Kindergarten oder Hort für drei Wochen nicht, weil Sie auf Urlaub fahren, suchen Sie dann um Reduzierung des Monatsbeitrags an? Oder stellen Sie sich vor, Sie haben für ein ganzes Semester einen im Voraus bezahlten Yogakurs gebucht und verpassen wegen Krankheit zwei Einheiten, würden Sie dann Ihre Trainerin um eine Sondersession bitten oder gar um eine Rückerstattung der verpassten Einheiten?
Das Zeitfenster im Stundenplan
Viele Eltern und erwachsene SchülerInnen zahlen für Klavierunterricht über einen längeren Zeitraum im Voraus, was natürlich günstiger ist und auch mehr Erfolg verspricht. Im Grunde bedeutet das aber nichts anderes, dass Sie ein fixes Zeitfenster im Stundenplan Ihrer sehr beschäftigten Lehrperson reserviert haben. Somit ist es einleuchtend, wenn Sie es einmal nicht zur Klavierstunde schaffen (vielleicht sind Sie krank oder auf Urlaub…), dass Ihre Lehrperson keinesfalls verpflichtet ist, ein anderes Zeitfenster für Sie zu finden oder gar die Einheit zurück zu erstatten.
Fairness
Und selbst wenn Sie nur vereinzelt Klavierstunden buchen oder eine Probestunde vereinbaren, haben Sie genauso einen Platz im Stundenplan ihrer potentiellen Lehrperson bekommen, mit der man nicht leichtfertig umgehen darf. Hier ist zumindest respektvoller Umgang mit der Zeit Anderer angebracht. Wenn Ihr/e LehrerIn beispielsweise mindestens 48 Stunden vorher eine Benachrichtigung bei Absage braucht, dann mit gutem Grund. Viele LehrerInnen verwenden Bestimmungen dieser Art um sich vor zu großem Zeit- und Planungsdruck zu schützen und ihre Finanzen besser im Voraus planen zu können, denn auch KlavierpädagogInnen haben Rechnungen zu bezahlen und könnten plötzlich in Zahlungsverzug kommen, wenn Klavierstundenzahlungen öfters unerwartet ausbleiben. Zwei Tage oder mehr im Voraus gibt der Lehrperson noch einen adäquaten Zeitraum um für eine Einzelstunde umzudisponieren. Bei Nichterscheinen oder zu kurzfristiger Absage muss die ausgemachte Einheit bezahlt werden, das ist Fairness und Wertschätzung gegenüber der Zeit Ihrer Lehrkraft. Immerhin hat er/sie für Sie diese Einheit freigehalten und keinen/keine anderen/andere SchülerIn eingeteilt. Ansonsten ist es für Ihre Lehrperson Verdienstentgang, so eine Einheit ist nicht wieder neu zu verkaufen.
Entscheidungsschwierigkeiten
Unterrichtsbestimmungen können sich von KlavierlehrerIn zu KlavierlehrerIn stark unterscheiden: Viele können eine Bitte um Stundenverschiebung nicht abschlagen in der Hoffnung auf zufriedene SchülerInnen und Eltern, und damit ihr Unterrichtseinkommen dabei nicht gefährdet wird. Anstatt zuzugeben, dass die einzige Zeit in der Sie zur Ersatzstunde kommen können für Ihre Lehrperson unterrichtsfreie Zeit ist, willigt diese/r ein und gewährt die Ersatzstunde. Und das höchstwahrscheinlich zu einer denkbar ungünstigen Zeit, die für etwas anderes geplant war, was zur ursprünglich geplanten Zeit natürlich nicht möglich war. LehrerInnen, die zu entgegenkommend sind stellen somit viel mehr Zeit zur Verfügung und erhalten weniger Bezahlung als ihnen zustünde. Sie fühlen sich erschöpft und ausgebeutet, und das will niemand von seiner Lehrkraft. Wenn in Ihrem wöchentlichen Plan einmal eine Kollision mit Ihrer Klavierstunde auftreten sollte, müssen Sie sich entscheiden auf was Sie verzichten können und wenn es einmal die Klavierstunde ist, schuldet Ihnen Ihr/e LehrerIn keinen Ersatz.
Respektvoller Umgang
Letztendlich geht es beim Klavierunterricht um ganz andere Dinge, als sich um Ersatzstunden und Stundenverschiebungen zu kümmern. Sie erkaufen sich bei der Lehrperson Ihrer Wahl über Monate und Jahre eine lebenslange Freude am Musizieren. Gehen Sie deshalb behutsam mit der für Sie reservierten Zeit um und pflegen Sie respektvollen Umgang mit der Zeit Ihrer Mitmenschen, vor allem die Ihres/Ihrer Klavierlehrers/Klavierlehrerin.
Quelle: Stefan Lechner
Fair Pay, Fair Play & Fair Practice
Die IGFMÖ - "Interessensgemeinschaft für freie Musikschaffende in Österreich" setzt sich ein für gerechte Rahmenbedingungen, in denen ein fruchtvolles Miteinander zwischen DienstleisterIn & DienstnehmerIn, zwischen LehrerIn & SchülerIn möglich werden. Eine soziale Absicherung und damit die Gewährleistung für einen qualitätsvollen Unterricht, ist nur unter Einhaltung von Honorarstandards möglich.
Welche Faktoren diese Honorarstandards beeinflussen und wie deren Berechnung erfolgt, finden Sie HIER.